Sterben gehört zum Leben. Der Hospizbewegung ist es zu verdanken, dass der Tod zurück ins Leben, in die gesellschaftliche Debatte geholt wurde. Dies ermöglicht es, dass Ängste vor dem Sterben, vor Schmerzen oder dem Danach im Alltag thematisiert und bearbeitet werden können. Angehörige haben es nicht immer leicht, den richtigen Umgang damit zu finden. Oft wird in dieser Phase die emotionale Beziehung zwischen Sterbenden und Angehörigen aufgearbeitet.
Ziel der Hospiz-Arbeit ist es, Leiden und Ängste zu lindern, Lebensqualität aufrechtzuerhalten und den sterbenden Menschen zu ermöglichen, ihren letzten Lebensabschnitt in angemessener und würdiger Weise zu verbringen. Ebenso gilt es, den Angehörigen beizustehen. Hospiz-Arbeit und Palliative Care haben vor allem die lindernde Hilfe sowie eine ganzheitliche Fürsorge zum Ziel, die die Menschen nicht nur mit ihren körperlichen Bedürfnissen (Schmerzfreiheit), sondern auch in ihren psychosozialen und spirituellen Nöten und Wünschen wahrnimmt. Sie zielt nicht auf lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis. Die lebensbejahende Grundeinstellung schließt aktive Sterbehilfe jedoch aus.
Die Hospizbewegung hat in Hessen ein breites vielfältiges Angebot an Hospizdiensten in unterschiedlichen organisatorischen Formen entwickelt. Es gibt ambulante Hospiz-Dienste sowie teilstationäre und stationäre Hospiz-Einrichtungen. Allen gemeinsam ist das Ziel, dass engagierte und qualifizierte ehren- und hauptamtliche Hospiz-Mitarbeiterinnen und Hospiz-Mitarbeiter gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Seelsorgerinnen und Seelsorgern in einem multiprofessionellen Team und Netzwerk arbeiten. Bürgerschaftliches Engagement bildet bis heute den Kern der gesamten Hospiz-Arbeit und wird auch in Zukunft Basis und tragende Säule sein. Die ehrenamtlich Engagierten wirken auch als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in die Gesellschaft hinein.
Seit dem 1. April 2007 wird die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)“ von den Krankenkassen finanziert. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptom-Kontrolle. Die Leistung zielt darauf ab, die Betreuung von Patientinnen und Patienten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hessen war das erste Bundesland, in dem die Finanzierung der SAPV durch eine Vereinbarung mit den Krankenkassen fast flächendeckend vertraglich geregelt worden ist.
In der ambulanten Versorgung existieren landesweit 110 ambulante Hospiz-Initiativen, davon sieben ambulante Kinderhospizdienste. Im Jahr 2010 wurden 54 von 110 Diensten nach §39a(2) SGB V gefördert, d. h. eine hauptamtliche Koordinationskraft für den Einsatz der ehrenamtlichen Hospizmitarbeitenden. Außerdem gibt es inzwischen in der ambulanten Versorgung 20 Palliative Care-Teams, finanziert durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, § 37b SGB V). Für eine stationäre Versorgung stehen landesweit 12 stationäre Hospize, davon ein stationäres Kinderhospiz und neun stationäre Palliativ-Einrichtungen (Palliativstationen) zur Verfügung.