Integrierte Versorgung und neue Kooperationsformen

Integrierte Versorgung und neue Kooperationsformen

In den vergangenen Jahren haben sich neue Versorgungsformen ausgebildet, die durch neue Kooperations- und Organisationsformen zwischen verschiedenen Leistungserbringern auch an den Sektorengrenzen charakterisiert sind. Dieser Trend folgt den gesundheitspolitischen Reformen, die auf die ökonomischen Herausforderungen der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts reagieren.

Hierfür ist eine Vielzahl von gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen worden. Selektivverträge (§73a), hausarztzentrierte Versorgung (HZV) (§73b) und Strukturverträge (§73c) ermöglichen z. B. Verträge direkt zwischen Kassen und Leistungserbringern, die eine bessere Versorgungsqualität durch effizientere Strukturen innerhalb eines gesonderten Budgets fördern sollen. Auch im Rahmen der IV-Verträge (§ 140ff SGB V) werden Verträge zwischen verschiedenen Leistungserbringern und Krankenkassen geschlossen. Das eigentliche Ziel ist dabei, dass die sektorenübergreifende Versorgungskette von der stationären und ambulanten Akutversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Nachsorge durch Kooperationsmodelle optimiert wird. Auch nichtärztliche Leistungserbringer können mit Ärztinnen und Ärzten kooperieren, wie die Physiotherapeutengemeinschaft im Rahmen von DOXS (DOXS eG. Ärzte und Psychotherapeuten) in Kassel. Ein weiteres Beispiel ist der IV-Vertrag zur Versorgung von Schlaganfallpatienten (Uniklinik Mainz, Reha Wiesbaden), bei der ein ärztlicher Fallmanager für den reibungslosen Ablauf der Therapie und die Einhaltung der Nachsorge sorgt.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) repräsentieren eine andere Kooperationsform von Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die sich als zwingend interdisziplinäre ambulante Versorgungseinrichtung auf die stationäre Versorgung erstrecken kann. Auch MVZ zielen auf Effizienzgewinne durch kurze Versorgungswege für Patientinnen und Patienten, hohe Auslastung kostenintensiver medizinischer Geräte und die direkte Einbindung verschiedener therapeutischer Angebote ab.

Regionale Ärztenetze zwischen Haus- und Fachärzten sind verschiedenartig organisiert. Auch sie können zu Synergieeffekten durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, wie beispielsweise kostenintensiver medizinischer Apparaturen, der Poolung von Administration oder durch die Einsparungseffekte im gemeinsamen Einkauf, führen. Zunehmend werden Service- oder Betreibergesellschaften (Träger, die nicht selbst Leistungserbringer sind, sondern die Versorgung anbieten) eingesetzt, um eine effizientere Organisation zu erzielen.

Der Trend zur Kooperation setzt sich auch bei herkömmlichen Praxen fort, die zunehmend in Gemeinschaftspraxen oder anderen Kooperationsformen organisiert sind, wohingegen die Anzahl der Einzelpraxen zurückgehen wird. Bereits in der Vergangenheit wurde durch die Bildung von Klinikverbünden das Ziel verfolgt, Synergien zu nutzen und damit zu Umsatzsteigerungen zu gelangen. Beispiele für derartige Verbünde und Kooperationsformen in Hessen sind der Klinikverbund Hessen, die Gesundheit Nordhessen Holding AG, der Verein der kommunalen Großkrankenhäuser Region Mitte e. V. (VKG) oder die Agaplesion gemeinnützige Aktiengesellschaft in Frankfurt. Bei einigen Unterschieden in der strategischen Ausrichtung der Klinikverbünde ist allen gemeinsam die Chance zur Nutzung von Synergiepotenzialen. Das gleiche Ziel verfolgen Netzwerke im stationären Sektor. Beispielhaft zu nennen sind das Schlaganfallnetzwerk-Wiesbaden-Rheingau-Taunus (SNWRT) oder ein sektor- und betreiberübergreifendes onkologisches Netzwerk zur Versorgung von Tumorpatienten in Mittelhessen.

 

 

 


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