Rettungsdienst in Hessen

Rettungsdienst in Hessen

Wesentliche Leistungen des Rettungsdienstes sind die flächendeckende Notfallversorgung der Bevölkerung und die Durchführung von Krankentransporten. Ziel ist es, eine Gefahrenabwehr und eine Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten. Der Rettungsdienst umfasst den bodengebundenen Rettungsdienst sowie ergänzend die Berg-, Luft- und Wasserrettung.

Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie haben eine ständige erreichbare und betriebsbereite zentrale Leitstelle vorzuhalten, in der neben dem Rettungsdienst auch der Brand- und Katastrophenschutz integriert ist. Diese zentralen Leitstellen koordinieren den Einsatz der Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge, die an Rettungswachstandorten im jeweiligen Kreis vorgehalten werden. Die Aufgaben und die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste sind dabei so zu organisieren, dass ein Notfall innerhalb einer Frist von zehn Minuten nach Eingang der Notfallmeldung erreicht werden kann. Darüber hinaus werden zur notärztlichen Versorgung auf das gesamte Land verteilt gesondert Notarztwagen an Notarztstandorten bereitgestellt. Sie kommen beim Vorliegen einer entsprechenden Indikation zum Einsatz.

Nach Angaben des Hessischen Sozialministeriums zum Rettungsdienst in Hessen verteilten sich die Rettungswachen zum Jahresbeginn 2010 auf rund 240 Standorte und die Notarztstationen auf über 70 Standorte. Die überwiegende Mehrheit dieser Rettungswachen und Notarztstationen ist ständig besetzt. (Abb. 114)

Quelle: Hessisches Sozialministerium, Hessen Agentur.

 

Novellierung des Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG)
Am 1. Januar 2011 ist in Hessen ein neues Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) in Kraft getreten. Damit ist gewährleistet, dass auch in Zukunft jeder hessische Bürger bei einer medizinischen Notlage optimal betreut wird.

Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes wird die Rettungskette gefestigt und weiter ausgebaut. Die „Rettungskette“ fordert den lückenlosen Übergang vom Rettungsdienst zum Krankenhaus. Eine Person muss im Notfall die Schnittstelle zwischen Präklinik und Klinik nahtlos überwinden können. Durch die systematische Integration von präklinischer und innerklinischer Notfallversorgung können erhebliche Synergie- und in der Konsequenz Effektivitäts- und Effizienzpotenziale freigesetzt werden. Die Verknüpfung von Rettungsdienst und Schwerpunktkrankenhäuser kann so die Schnittstellenproblematik bei der zeitkritischen Aufnahme von Patientinnen und Patienten deutlich reduzieren. Damit ist gewährleistet, dass auch in Zukunft jeder hessische Bürger bei einer medizinischen Notlage von der Erstversorgung am Notfallort bis zur Behandlung im Krankenhaus optimal betreut wird.

Auch beim Thema „adipöse Patientinnen und Patienten“ gab es Änderungen und Verbesserungen für die Personen selbst, aber auch für die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer. Die Anzahl schwergewichtiger Patientinnen und Patienten – insbesondere in den städtischen Gebieten – nimmt zu. Dabei ist zum einen der Transport der Patientinnen und Patienten aus der Wohnung zum Rettungswagen ein Problem. Hierbei wird des Öfteren die Hilfe der Feuerwehren mit ihren Drehleitern in Anspruch genommen. Außerdem sind die in den Rettungswagen vorgehaltenen Fahrtragen in der Regel nur für Patientinnen und Patienten mit einem Gewicht von 150 kg bzw. 190 kg ausgelegt und somit für diese Patientinnen und Patienten ungeeignet. Ein weiteres Problem ist auch die Gefahr, dass das zulässige Gesamtgewicht der Rettungswagen überschritten wird. In diesen Fällen wird in der Regel ein LKW der Feuerwehren, in den ein Krankenhausbett geschoben werden kann, verwendet. Um diese nicht sehr angenehme Art der Beförderung künftig zu vermeiden, wurden inzwischen besondere Krankentransportwagen angeschafft und folgende Regelung getroffen:

 

Adipöse Patientinnen und Patienten
Bei den mit einem Spezialfahrzeug zu transportierenden Patientinnen und Patienten handelt es sich um adipöse (schwergewichtige) Personen ab einem Körpergewicht von 180 kg, soweit sie nicht mit einem Rettungsmittel der Regelvorhaltung transportiert werden können. Die Bestimmung bzw. Abschätzung des Gewichts ist von der leitenden Person des Einsatz, Notärztin und Notarzt oder Rettungsassistentin und Rettungsassistent vorzunehmen.

Versorgungsbereiche
Der Träger des Rettungsdienstes (Landkreis oder kreisfreie Stadt) muss die Versorgung und den Transport adipöser Personen in seinem Rettungsdienstbereich eigenverantwortlich sicherstellen. Es wird empfohlen, dass die Organisation und Durchführung im Rahmen der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Trägern abgestimmt und hierbei auf die bereits vorhandenen Fahrzeuge zurückgegriffen wird.

Fahrzeuge und Einsatzdisposition
Die Spezialfahrzeuge für den Transport von adipösen Patientinnen und Patienten müssen mindestens die Anforderung der DIN EN 1789, Typ B (Notfall-KTW) sowie die an Fahrzeuge und Ausstattung nach dem HRDG geltenden Anforderungen erfüllen.

Die Disposition der Spezialfahrzeuge erfolgt über die für den Standort des Fahrzeuges zuständige zentrale Leitstelle.

Ärztliche Verordnung und Vergütung
Grundlage für die Vergütung der Spezialtransporte ist die ärztliche Verordnung, die zusätzlich folgende Angaben enthalten muss: adipöse Person, (ca.) Gewicht der Person, Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen (RTW).

Damit ist gewährleistet, dass allen hessischen Bürgerinnen und Bürgern in jeder Notfallsituation menschenwürdig geholfen wird.

 

 

 


Termine, Querverweise und Links


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