Im ambulanten Versorgungssektor wird die vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In Deutschland gibt es je Bundesland eine, in Nordrhein-Westfalen zwei Kassenärztliche Vereinigungen. Im Mittelpunkt der Bedarfsplanung steht die ausreichende flächendeckende Versorgung durch Vertragsärzte. Der so genannte Bedarfsplan wird von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach der Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt und jeweils der Entwicklung angepasst (§ 99 SGB V).
Unter Zugrundelegung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Bedarfsplanungsrichtlinien wird der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad durch arztgruppenspezifische allgemeine Verhältniszahlen ausgedrückt. Hierbei wird für jede medizinische Fachrichtung eine Sollzahl an Ärztinnen und Ärzten, orientiert an der Einwohnerzahl der betreffenden Region, festgelegt. Die Regelung des G-BA betreffen folgende Bereiche: die vertragsärztliche Bedarfsplanung (vertragärztliche/psychotherapeutische), insbesondere den Inhalt der Feststellungen in den Bedarfsplänen und die Abgrenzung der Planungsbereiche, Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur, Maßstäbe zur Feststellung einer Über- oder Untersorgung, Sonderbedarfsfeststellungen sowie Grundlagen, Maßstäbe und Verfahren für die Berücksichtigung der in medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V tätigen Ärztinnen und Ärzten oder in Versorgungseinrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V beschäftigten Ärztinnen und Ärzte bei der Bedarfsplanung sowie der Planungsentscheidungen bei Überversorgung und Unterversorgung und im Genehmigungsverfahren der Zulassungsausschüsse.
Der Landesausschuss der Ärztinnen und Ärzte und Krankenkassen in Hessen hat im Rahmen der Bedarfsplanung vom 15. April 2010 die hessischen Gebiete (Planungsbereiche) neu festgelegt. Aufgrund dieser Festlegung ergibt sich für Hessen eine ambulante bedarfsgerechte Versorgungsstruktur in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung, wie dargestellt. (Tab. 23)
Legende: (in Klammern ausgewiesene Anzahl von Ärztinnen und Ärzte/Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) Quelle: Hessisches Ärzteblatt, 6/2010, S.395 (www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/vollst._Ausgaben/HAEBL_06_2010.pdf).
Im Bereich der ambulanten Versorgung wurden im Jahr 2009 von den ambulanten Ärztinnen und Ärzten in Hessen über 36 Mio. Fälle behandelt, wobei 45 % der Behandlungsfälle auf Hausärztinnen und Hausärzte entfielen. Es folgen mit weitem Abstand Gynäkologinnen und Gynäkologen mit gut 3,7 Mio. Fällen, Augenärztinnen und Äugenärzte (2,2 Mio.), Internisten (2,1 Mio.) sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte und Orthopädinnen und Orthopäden (jeweils 1,9 Mio.). Im Zeitvergleich 1999 und 2009 blieb die Zahl der Behandlungsfälle im vertragsärztlichen Bereich nahezu gleich (-0,7 %). (Tab. 24) In Hessen gibt es 10.238 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten .1
Tab. 24: Anzahl der Behandlungsfälle gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie 2009
Fachgebiete
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Behandlungsfälle
(arztbezogen) 2009
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Hausärzte (inkl. hausärztl. Internisten)
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16.372.896
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Gynäkologen
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3.716.775 |
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Augenärzte
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2.209.357 |
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Internisten (fachärztliche Versorgung)
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2.105.452 |
Kinderärzte (haus- und
fachärztliche Versorgung)
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1.913.763 |
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Orthopäden
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1.876.740 |
Hautärzte
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1.683.075 |
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HNO-Ärzte
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1.301.761 |
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Radiologen
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1.175.053 |
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Chirurgen
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1.151.443 |
Nervenärzte, Neurologen, Psychiater
(Doppelzulassung)
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1.009.582 |
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Urologen
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872.090 |
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Psychotherapeuten
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355.520 |
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Nuklearmediziner
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287.128 |
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Anästhesisten
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208.484 |
Ärzte für physikal.
und rehabilitative Medizin
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51.653 |
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Kinder- und Jugendpsychiater
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40.081
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Gesamt
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36.330.853 |
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Bevölkerungsstatistik Hessisches Statistisches Landesamt, Hessen Agentur.
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen Stand September 2011