Medizinische Gesundheitsversorgung in Hessen
Die medizinische Gesundheitsversorgung in Deutschland und in Hessen umfasst die ambulante und stationäre Versorgung. Für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich eine Untergliederung in die ambulante haus- bzw. fachärztliche Versorgung festgelegt.
Im stationären Bereich übernehmen für die akute Behandlung Krankenhäuser die Versorgung behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dienen der Linderung und Vermeidung von Krankheiten (Vor- und Nachsorge), der Abwendung oder Minderung von drohender Pflegebedürftigkeit oder Behinderung sowie der Milderung von Krankheitsfolgen (Rehabilitation). Die stationäre pflegerische Versorgung wird in Pflegeeinrichtungen erbracht.