Pflegestützpunkte (PSP) in Hessen

Pflegestützpunkte in Hessen

Die Landesregierung hat mit der Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2008 die Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP) nach § 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI bestimmt, mit dem Ziel, pflegerische und soziale Versorgungs-, ­Betreuungs- und Beratungsangebote besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Neben der sozialrecht­lichen Beratung informieren sie Bürger auch über mög­liche Betreuungs- und Hilfsangebote.

Sie sollen die für die wohnortnahe Versorgung und ­Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren. Kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen werden genauso eingebunden wie Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement. In den Stützpunkten soll das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert werden. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont.16

Zunächst ist ein PSP in jeder Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreien Stadt) einzurichten, was die ­Einrichtung von mindestens 26 PSP in Hessen erfordert. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung erfolgt unter der Federführung der Pflege- und Krankenkassen unter Beteiligung der Kommunen17. Träger sind immer die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen und die jeweils kreisfreien Städte und Landkreise. In den Landkreisen Groß-Gerau, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenbug, Kassel, Limburg-Weilburg, Werra-Meißner, Hochtaunus, Main-Kinzig, Vogelsberg, Marburg-Biedenkopf, Main-Taunus, Schwalm-Eder Rheingau-Taunus und Wetterau sowie den Städten Darmstadt, Gießen, Offenbach a. M., Frankfurt, Fulda, Kassel und Wiesbaden haben die PSP bereits ihren Betrieb aufgenommen (Stand: 01. September 2011).

 

Wissenschaftlich begleitete Entwicklung der Pflegestützpunkte „wohnortnahe Versorgung“

  • Auf der Basis eines indikatorengestützten ­Bemessungsverfahren soll für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt der spezifische Personalbedarf für Beratung ermittelt werden. Die personelle Besetzung der PSP durch Kommunen und Pflegekassen führt zu multiprofessionellen Teams, deren konkrete Zusammensetzung nach Erfahrungswerten optimiert wird.
  • Es werden Standards zur Qualitätssicherung ­und ein Konzept zur Vernetzung regionaler Akteure entwickelt und erprobt (Care-Management). Die Standards zur Qualitätssicherung werden veröffentlicht.
  • Die einzelnen PSP werden in ihrem Aufbau und ihrer Entwicklung bei der Arbeit vor Ort durch die wissenschaftliche Begleitung unterstützt. Zudem soll ein überregionaler Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PSP initiiert und etabliert werden. Bis Ende Februar 2012 soll der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung vorgelegt werden.

 

 


  1. Vgl. Pressemitteilung Hessisches Sozialministerium (HSM) vom 02. Februar 2010 „Die Pflegestützpunkte ermöglichen es, die guten Beratungs- und Unterstützungsstruk­turen für Pflege in Hessen zu koordinieren und zu vernetzen.“ [Abruf 24. Februar 2011].
  2. Hierzu wurde der Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der PSP am 1. Mai 2009 zwischen den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen und den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen.

 

 

 


Termine, Querverweise und Links


drucken MySpace Facebook Twitter Email Bookmark